Die Europäische Union hat lange Zeit an der Überarbeitung eines der zentralsten Umweltgesetze gearbeitet: Der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR). Das Gesetz ist 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich.
Die PPWR schafft europaweit einheitliche Vorgaben für Verpackungen, um Müll zu reduzieren und kreislaufwirtschaftliche Prozesse zu stärken. Besonders interessant für Gastronomien, Events, Handel und Industrie ist dabei ein Bereich, der in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen wird: wiederverwendbare Verkaufsverpackungen, also Mehrweg-Becher und -Bowls. Während nationale Regelungen wie die Mehrwegangebotspflicht einen ersten Schritt darstellen, geht die PPWR noch ein Stück weiter. Sie definiert verbindliche Mehrwegquoten, gibt klare Vorgaben für das Verpackungsdesign und definiert einheitliche Leitlinien für Rückgabesysteme. Das ist EU-weit nötig, da nationale Regelungen lange uneinheitlich waren und die erhoffte Hebelwirkung dementsprechend ausblieb.
Was die PPWR für Mehrweg-Becher und Bowls vorsieht
Die PPWR formuliert mehrere Grundsätze, die bei wiederverwendbaren Verkaufsverpackungen entscheidend werden:
1. Mindestanforderungen an Wiederverwendbarkeit
Die Verordnung verlangt, dass wiederverwendbare Verpackungen bestimmte Kriterien erfüllen müssen: Sie müssen robust, hygienisch zu reinigen und für viele Umläufe geeignet sein. Besonders wichtig: Die PPWR verlangt klare Nachweise über die Funktionalität und Umlaufzahlen.
Damit stärkt die Verordnung genau die Art von langlebigen, standardisierten Produkten, die im Mehrwegmarkt benötigt werden – und schließt minderwertige Pseudo-Mehrwegprodukte praktisch aus.
2. Strengere Designvorgaben
Die PPWR enthält Vorgaben zum Verpackungsdesign, etwa eine Reduktion des Leerraums sowie spezifische Designanforderungen, die die Kreislauffähigkeit verbessern sollen. Viele dieser Anforderungen gelten ausdrücklich auch für wiederverwendbare Verpackungen. Sie sollen so gestaltet sein, dass Reparatur, Reinigung und Rezyklierung langfristig sicher möglich sind.
3. EU-weite Harmonisierung
Ein großer Vorteil der Reform: Unternehmen müssen künftig nicht mehr 27 unterschiedliche Verpackungsgesetze erfüllen. Die PPWR schafft europaweit einheitliche Vorgaben – wichtig für Marken, die viele Standorte betreiben, aber auch für überregionale Mehrwegsysteme.
Verbindliche Mehrwegquoten: Ein Gamechanger für die Gastro & Co.
Einer der bedeutendsten Schritte ist die Einführung von verbindlichen Mehrwegquoten. Die EU plant, dass bestimmte Branchen (vor allem Gastronomie, Catering, Take-away und Getränke) künftig nachweisen müssen, dass ein Teil ihres Verpackungsvolumens in Mehrweg ausgegeben wird.
Damit ist Mehrweg nicht mehr nur eine Option – es wird Pflicht.
Für Unternehmen bedeutet das:
· Die Nachfrage nach robusten Mehrwegsystemen wird massiv steigen.
· Einweg wird strukturell unattraktiver (durch Verbote, Aufpreise oder strengere Vorgaben).
· Investitionen in Mehrweginfrastruktur werden unvermeidbar – und sinnvoll.
Die PPWR stärkt zudem jene Anbieter, die digitale Lösungen, Rückgabestrukturen und professionelle Reinigung anbieten. Denn die Verordnung erkennt klar: Mehrweg funktioniert nur, wenn es skaliert und kreislauffähig organisiert ist.
Ab 2025/2026: Weitere Verschärfungen durch PPWR und nationale Regelungen
Die PPWR kommt nicht allein. Parallel verändern sich auch nationale Vorgaben:
· Die Mehrwegangebotspflicht wird ab 2025 auf alle Einwegmaterialien ausgeweitet, nicht mehr nur auf Kunststoff.
· Auch bei In-Store-Verzehr (“Zum hier essen”) müssen Speisen künftig in Mehrweg statt Einweg ausgegeben werden.
· Die PPWR sieht zusätzliche Beschränkungen und teilweise Verbote bestimmter Einwegverpackungen vor.
Kurz gesagt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen verschieben sich eindeutig Richtung Mehrweg.
Für Betreiber von Gastronomie, Events, Handel und Industrie bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Mehrweg systematisch in die eigenen Abläufe zu integrieren – bevor der Handlungsdruck steigt.
