Die Mehrwegangebotspflicht – die wichtigsten Informationen für Betriebe

Seit dem 01. Januar 2023 gilt in Deutschland eine gesetzlich verankerte Mehrwegangebotspflicht. Sie ist Teil des Verpackungsgesetzes und soll helfen, die steigenden Mengen von Einweg-Verpackungen zu reduzieren. In den letzten zehn Jahren ist der Verpackungsabfall in Europa um mehr als 20 Prozent gestiegen. Bis 2030 könnten laut einer WWF & GVM Studie noch einmal 19 Prozent hinzukommen, wenn nicht gegengesteuert würde. Die Mehrwegangebotspflicht ist zwar kein bindendes Gesetz, Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen zum Mitnehmen verkaufen und gewisse Mindestkriterien erfüllen, stehen allerdings in der Pflicht, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten.

Grundsätzlich betrifft die Mehrwegangebotspflicht alle sogenannten „Letztvertreiber“: Betriebe, die Speisen oder Getränke verpacken und unmittelbar an Endverbraucher abgeben. Dazu gehören auch Lieferdienste, Caterer oder Filialbäckereien. Wer also einen Coffee-to-go ausgibt oder eine Nudelschale über die Theke reicht, muss eine geeignete Mehrwegalternative bereithalten. Und zwar in allen Größen, in denen auch Einweg angeboten wird. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante – abgesehen vom Pfand.

Ausgenommen sind nur sehr kleine Betriebe: Geschäfte mit weniger als fünf Beschäftigten und unter 80 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen kein eigenes Mehrwegsystem vorhalten. Sie sind jedoch verpflichtet, mitgebrachte Behälter der Kunden zu befüllen. Diese Ausnahmeregel soll kleine Betriebe entlasten, ohne die grundsätzliche Zielsetzung zu gefährden.

Wie funktioniert die Pflicht in der Praxis?

Für größere Betriebe ist die Umsetzung relativ klar strukturiert. Sie müssen:

· Mehrwegbehälter anbieten, die für den jeweiligen Zweck geeignet sind (z. B. Becher und Bowls).

· Die Mehrwegbehälter zu denselben Bedingungen wie Einweg anbieten (kein Aufpreis, abgesehen vom Pfand).

· Kunden aktiv auf das Mehrwegangebot hinweisen – sichtbar und verständlich.

· Sicherstellen, dass die Behälter hygienisch einwandfrei zurückgenommen und wiederverwendet werden können.

Viele Unternehmen setzen inzwischen auf professionelle Mehrwegsysteme, oft digital unterstützt oder mit Rückgabeautomaten, um Aufwand und Personalbelastung gering zu halten. Andere nutzen einfache Pfandsysteme oder kooperieren mit Dienstleistern. Entscheidend ist am Ende, dass es für Kunden schnell, alltagstauglich und transparent abläuft.

Was ändert sich ab 2025 – und was kommt danach?

Die Pflicht wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut. Seit letztem Jahr müssen Speisen wie Burger, die vor Ort verzehrt werden, in vielen Fällen ebenfalls in Mehrweg ausgegeben werden – selbst dann, wenn sie nicht ausdrücklich „zum Mitnehmen“ bestellt wurden. Ausnahmen gelten weiterhin nur für Kleinstbetriebe. Ziel ist, dass die Wiederverwendung von Verpackungen stärker zur Normalität wird, egal ob unterwegs oder sitzend am Tisch.

Parallel dazu wurde von der EU die Packaging & Packaging Waste Regulation verabschiedet, die langfristig verbindliche Mehrwegquoten, strengere Designvorgaben und weitreichende Vorgaben zur Reduktion von Einweg umfassen wird.

Wie gut wird die Pflicht umgesetzt?

Einige Marktchecks zeigen, dass die Umsetzung anfangs holprig, die Sichtbarkeit des Mehrwegangebots nicht ausreichend war und die Aufklärung der Kunden nicht gut umgesetzt wurde. Die Studie von WWF & GVM kommt zum Schluss, dass die Mehrwegalternative im Getränkebereich zwar bekannter sei als die Bowl für Speisen, aber dennoch insgesamt zu wenig genutzt würde. Es wird vor allem Nachbesserungsbedarf beim Informationsdefizit gesehen – hier sollen Gesetzgeber und Systemanbieter mit Umweltbehörden und Verbraucherorganisation zusammenarbeiten, um weitere Aufklärungsarbeit zu leisten. Zudem müsse die Rückgabelogistik leichter und zugänglicher gestaltet und die Konsequenzen für ein Nichteinhalten der Pflicht müssten spürbarer werden.

Mehrweg wird zum neuen Standard – und die Mehrwegangebotspflicht beschleunigt den Wandel

Die Mehrwegangebotspflicht ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu weniger Einwegmüll in Deutschland. Sie zwingt Betriebe nicht in ein bestimmtes System, schafft aber klare Leitplanken: Mehrweg muss verfügbar, fair sein und praktikabel funktionieren. Städte und Kommunen profitieren durch reduziertes Abfallaufkommen, Betriebe durch geringere Entsorgungskosten – und Kunden erhalten eine nachhaltigere Wahlmöglichkeit. In Kombination mit Innovationen wie digitalen Mehrwegsystemen, Rückgabeautomaten und standardisierten Behältern kann Mehrweg in den nächsten Jahren tatsächlich zum neuen „Normal“ werden.