Laut Bundesumweltministerium werden alleine in Deutschland jährlich drei Milliarden Einwegbecher verbraucht – das entspricht einem Verbrauch von 320.000 Einwegbechern pro Stunde. Dieser Verbrauch erstreckt sich natürlich auch auf Speisen – Pommes-Schalen, Snackboxen oder auch Nudel-Boxen werden oft nur wenige Minuten genutzt und landen anschließend im Müll – oder noch schlimmer: im öffentlichen Raum. Die Kommunen kämpfen seit Jahren mit überfüllten Mülleimern, hohen Reinigungskosten und einer zunehmenden Belastung der Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, setzen immer mehr Städte auf ein Werkzeug: die kommunale Verpackungssteuer.
Das Konzept dahiter ist simpel: Wer Einweg-To-go-Verpackungen ausgibt, zahlt eine kommunale Steuer pro Stück. So soll Einweg weniger attraktiv werden und gleichzeitig ein finanzieller Anreiz für Gastronomien und Konsumenten entstehen, auf Mehrweg umzusteigen.
Tübingen war 2022 die erste Stadt in Deutschland, die eine solche Steuer eingeführt hat. Sie erhebt seither 50 Cent auf Einwegbecher und Einweggeschirr sowie 20 Cent auf Einwegbesteck – maximal jedoch 1,50 € pro Mahlzeit. Die Einführung gestaltete sich damals allerdings nicht so leicht. Eine Franchisenehmerin von McDonald’s klagte bis vor das Bundesverfassungsgericht, das letztendlich Anfang 2025 entschied, dass kommunale Verpackungssteuern zulässig sind. Schon jetzt zeigt sich, wie groß der Rückhalt für dieses Instrument ist. Laut einer bundesweiten Abfrage der Deutschen Umwelthilfe haben 155 Städte Interesse an einer eigenen Verpackungssteuer. Freiburg führte als dritte Stadt nach Tübingen und Konstanz in diesem Jahr die Steuer ein. Mehr als 40 weitere Städte – darunter Bonn, Oberhausen, Köln und Bremen – bereiten entsprechende Satzungen vor und planen die Einführung.
Tübingen meldete unmittelbar nach Einführung der Steuer einen Rückgang des Verpackungsmülls im öffentlichen Raum um bis zu 15 Prozent innerhalb des ersten Monats. Gleichzeitig vervierfachte sich das Mehrwegangebot in der städtischen Gastronomie seitdem. Neben diesen umweltfreundlichen Fortschritten zeigen sich auch wirtschaftliche Effekte: Tübingen nahm im ersten Jahr rund eine Million Euro ein und investierte die Mittel in die Stadtreinigung und Umweltprojekte.
Kritik an der Verpackungssteuer gibt es dennoch. Manche befürchten bürokratischen Aufwand oder ungerechte Belastungen für bestimmte Arten von Betrieben. Andere argumentieren, unterschiedliche Regelungen je Kommune könnten unübersichtlich wirken. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass Kommunen innerhalb klarer Leitplanken handeln müssen – und Erfahrungen aus Modellstädten wie Tübingen oder Konstanz belegen, dass die Steuer mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbar ist und eine klare Lenkungswirkung entfaltet.
Fest steht: Die Verpackungssteuer wird in den kommenden Jahren ein zentrales Instrument für Städte sein, um Einwegabfall zu reduzieren, Mehrweg zu fördern und öffentliche Räume zu entlasten. Mit der finalen Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht ist der politische Druck gestiegen – und viele Kommunen werden folgen. Für Betriebe lohnt es sich daher, frühzeitig auf Mehrweg umzusteigen und die Vorteile moderner, digitaler Systeme zu nutzen.
